Der Datensatz Flurstücksinformationen Deutschland (FS-DE) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie basiert auf dem Datensatz der amtlichen Flurstücksinformationen Deutschland der Zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH), die aktuell am bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in München angesiedelt ist. Er enthält georeferenzierte Polygonen, die die Geometrien der Flurstücke des Liegenschaftskatasters beschreiben. Dabei wird der in ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) definierte Objektbereich Flurstück (Definition nach ALKIS-Objektartenkatalog) zugrunde gelegt. Aktuell ohne die Daten von Bayern.
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Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2014 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Rhein-Lahn-Kreis, Stichtag 01.01.2014
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Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten, der Bodenrichtwerte und der zugehörigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz – HVGG und § 1 Abs. 2 des Gutachterausschusskostengesetzes) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen Geografische Bezeichnungen in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM einschließlich Wohnplatznamen). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 31.05.2025.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im 3D-Gebäudemodell LoD2 erfolgt die Modellierung der Gebäude mit standardisierten Dachformen. Datengrundlage für die Ableitung des 3D-Gebäudemodells LoD2 sind die Höheninformationen aus dem flugzeuggestützten Laserscanning (3D-Messdaten), das Digitale Geländemodell mit der Rasterweite 1m (DGM1), sowie Gebäudegrundrisse aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) und dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS). Seit 2015 werden landschaftsprägende Gebäude und Gebäude, die lediglich als LoD1 vorliegen, interaktiv nachbearbeitet. Zusätzlich werden seit 2021 Bauwerke auf Basis von ATKIS-Grundrissen in das 3D-Gebäudemodell integriert.
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Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben die Geländeoberfläche als die Grenzfläche zwischen dem festen Erdkörper und dem Wasser einerseits und der Luft andererseits. Sie sind digitale, numerische Modelle der Geländehöhen und -formen. Die Geländeoberfläche wird durch eine repräsentative dreidimensionale Punktmenge modelliert. Neben regelmäßig verteilten Höhenpunkten (DGM-Gitter) können in den DGM Strukturelemente in Form von Geländelinien und besonderen Geländepunkten enthalten sein.
Dieser INSPIRE Datensatz beschreibt die Höhenlage-Gitter-Coverage des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Elevation - Grid Coverage in der Version 4.0. Folgende Anwendungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Elevation - Grid Coverage
Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling 1801 - 1828 (HKTM) Die von Napoleon angeordnete Kartenaufnahme der damals zu Frankreich gehörenden westlichen Rheinlande erfolgte im Maßstab 1 : 20 000 nach technisch-wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage astronomisch-trigonometrisch bestimmter Punkte, die auf weithin sichtbaren Geländeerhebungen lagen. Im Jahre 1801 wurde mit den Arbeiten an der „Carte topografique des Départements réunis de la Rive gauche du Rhin“ begonnen. Unter der Leitung des französischen Oberst Tranchot wurde die Kartenaufnahme links des Rheins bis 1814 durchgeführt. Die französische Kartenaufnahme konnte bedingt durch die Befreiungskriege nicht vollständig abgeschlossen werden. Nach Abschluss des zweiten Pariser Friedensvertrags im November 1815 wurden die Tranchot-Karten dem Aufnahme- und Zeichenbüro beim preußischen Generalkommando übergeben, das 1816 in Koblenz auf dem Ehrenbreitstein eingerichtet wurde. Dieses Büro war für die Vermessung der neuen preußischen Gebiete am Rhein zuständig. Chef des Generalstabs war Generalmajor von Müffling. Die vorhandenen französischen Karten wurden vervollständigt und für die bisher nicht aufgenommenen neuen preußischen Gebiete gleichartige Karten nach französischem Muster hergestellt. Bei der Reproduktion wurden die handkolorierten Kartenoriginale auf den Maßstab 1 : 25 000 verkleinert. Gebiete des Landes Rheinland-Pfalz werden auf 132 Kartenblättern dargestellt und als mehrfarbige Drucke und in 3 Sonderblattschnitten als Zusammendruck aus mehreren Originalblättern herausgegeben.
Dieser Darstellungsdienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ALKIS im INSPIRE-Datenmodell Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen).