Darstellungsdienst der Digitale Topographische Karte 1 : 1.000.000 (DTK1000) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Digitale Topographische Karte 1 : 1 000 000 (DTK1000) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1 : 1 000 000 (DLM1000) automationsgestützt abgeleitete, kartographisch aufgearbeitete Karte im Rasterformat. Die zugrundeliegenden Rasterdaten sind in verschiedene Einzellayer gegliedert. Durch die Kombination dieser wird ein Summenlayer gebildet, welcher dann das vollständige Kartenbild der DTK1000 darstellt. Der Webdienst beinhaltet den Summenlayer sowohl in farbiger Darstellung als auch in einer Graustufen-Variante verfügbar. Maßstab: 1:1000000
ALKIS ist ein Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters und beinhaltet Informationen zu allen Flurstücken und Gebäuden (Liegenschaften) bezüglich ihrer Lage, Nutzung, Größe und wesentlichen topographischen Merkmalen in graphischer Form mit den beschreibenden Angaben zu allen Flurstücken und Grundbuchblättern (Eigentümer, Erbbau- und nutzungsberechtigten). Für die Bereitstellung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind grundsätzlich die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Landkreisübergreifende oder landesweite Datenabgaben erfolgen über das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Die Übersicht zeigt den Stand des aktuellen Orthophoto-Datenbestandes der Abteilung Geobasis NRW der Bezirksregierung Köln. Durch farbige Unterlegung sind die einzelnen Bildflugjahrgänge dargestellt. Mittels einer Sachdatenabfrage lassen sich die Merkmale der einzelnen Orthophotos wie Bildflugdatum, Bodenauflösung, Kanäle und radiometrische Auflösung feststellen. - Aktualitätsstand der Dop-Übersicht (Shape): 26.07.2018
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Topografische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten, in denen die Oberfläche der Erde dargestellt wird. Die DTK5 beinhaltet die wesentlichen Objekte der Erdoberfläche wie Siedlungen, Verkehrsnetze, Vegetation, Gewässer und Geländeformen sowie Eigentumsgrenzen, Grenzen politischer sowie administrativer Einheiten mit Namen und sonstigen beschreibenden Angaben. Sie bildet mit ihrer Kombination der Darstellung von Topografie und Eigentumsgrenzen das Bindeglied zwischen der Liegenschaftskarte und den topografischen Karten.
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2024 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Mayen-Koblenz, Stichtag 01.01.2024
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Amtliche Präsentation 1 : 10 000 (AP10) präsentiert die Geobasisdaten Niedersachsen im Maßstab 1 : 10 000. Mit der Fortschreibung des AK5-Erlasses zum 01.01.2025 wird die AP10 auf einer komplett neuen Grundlage erzeugt. Die AP10 verwendet zukünftig die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Somit basiert die AP10 dann auf den amtlichen Geobasisdaten des ATKIS Basis-DLM, den Hausumringen und den Digitalen Geländemodellen (DGM) und wird sich auch in der Darstellung erheblich von der Vorgängergrafik unterscheiden. Die Daten sind maßstabsbezogen für ein druckoptimiertes Kartenbild aufbereitet und enthalten die für eine Kartenausgabe im Maßstab 1 : 10 000 relevanten Inhalte. Dies sind unter anderem • Straßen- und Wegestruktur mit Straßennamen • Nutzungsarten mit Flächenfarben und Symbolen • Gebäude und Bauwerke mit Symbolen • diverse topographische Objekte • Schriftzusätze für Siedlungen, Gewässer und Landschaft • politische Grenzen • Höhenlinien und Schummerung Die AP10 wird weiterhin als Farb- und Graustufen-Ausgabe erhältlich sein. Hinweis Die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) als Grundlage der AP10 wird ständig weiterentwickelt. Es kann daher zu Veränderungen bei Inhalt und Darstellung kommen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur freien Nutzung bereitgestellt. Aus den Geobasisdaten der zentralen Geodatenhaltungs- und Geodatenbereitstellungskomponente Geoproxy werden Datenbestände von besonderem öffentlichem Interesse als öffentliche Daten jedermann ohne Beschränkung des Zugangs und kostenfrei über den Geoclient als Viewing- Dienst zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um alle freien DTK- Layer (DTK10-100 color + UEK250, UEK600, GGK).
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).