Dieser Dienst dient der farbcodierten Höhendarstellung auf Basis des Digitalen Geländemodells (DGM) und zeigt die Höhenstufen laut INSPIRE - Vorgabe. Er wird in der GDI-MV durch das Landesamt für innere Verwaltung angeboten.
Orthophotos sind differenziell entzerrte, massstäbliche Luftbilder. Unter Verwendung eines digitalen Geländemodells werden die Luftbilder in digitale Orthophotos umgerechnet. Hinsichtlich der Lagegenauigkeit sind die Orthophotos bei gleichem Maßstab einer Karte gleichwertig. Orthophotos enthalten zum Zeitpunkt der Aufnahme alle topographischen Objekte. Die farbigen Orthophotos (RGB) wurden um das Nahe Infrarot als 4. Kanal erweitert. Neben den klassischen RGB-DOP können daher auch IR-DOP oder CIR-DOP abgegeben werden.
Die Daten zum Thema Hydro-Netzwerk (Gewässernetz/Hydrographie) der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Basis-DLM Datenbestand des amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS®) generiert.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2014 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Stichtag 01.01.2014
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Flurstücksnachweis Rheinland-Pfalz (RP21) Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Das Produkt RP21 - Flurstücksnachweis ist ein liegenschaftsbeschreibendes Produkt und enthält sämtliche Flurstücksangaben sowie öffentlich-rechtliche Festsetzungen einschließlich Bodenschätzung, Bewertung und Hinweise zum Flurstück.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2016 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Bad Dürkheim und in Neustadt an der Weinstraße, Stichtag 01.01.2016
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Downloaddienst (WFS) stellt die historischen digitalen Verwaltungsgrenzen des Landes Brandenburg dar. Der älteste Datensatz stammt aus dem Jahr 1949 und enthält die Landes- und Kreisgrenze. Aus dem Jahr 1953 werden die Bezirks- und Kreisgrenzen des Landes Brandenburg ausgeliefert. Für das Jahr 1990 und 2002 sind die Landes-, Kreis- und Gemeindegrenzen abrufbar. Ab dem Jahr 2009 gibt es jährliche Datenstände für die Amtsgrenzen, Gemeindegrenzen, Kreisgrenzen, Ortsteilgrenzen, Landesgrenze Brandenburg, Landesgrenze Berlin, Bezirksgrenzen Berlin und für die Bundesgrenze im Land Brandenburg. Es werden ebenfalls die Namen der Brandenburger Ämter, Gemeinden, Kreise und Ortsteile sowie der Berliner Bezirke dargestellt. Ab dem Jahr 2021 enthält der Dienst die Siedlungsgebiete der Wenden und Sorben sowie die sorbischen Bezeichnungen. Der Dienst wird jährlich um den Datenbestand des Vorjahres ergänzt. Hinweise zum Dienst: Die Verwaltungsgrenzen liegen nicht für alle Jahrgänge flächendeckend vor. Dies gilt besonders für die älteren Jahrgänge. Die LGB übernimmt auf Grund der verwendeten Erfassungsvorlagen (analogen Karten, gescannte Vorlagen) und den unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben keine Gewähr in Bezug auf die Richtigkeit der Grenzverläufe sowie die Vollständigkeit der Inhalte. Eine Überprüfung der historischen Verwaltungsgrenzen fand durch die LGB nicht statt.