Zeitliche Ausdehnung:
seit 01.01.1997, gegenwärtige Aktualität unklar
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Zusätzlich gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Flurstücke, Flurstücksnummer, Tatsächliche Nutzung, Gebäude, Bauwerke, Topographie, sonstige Angaben, Gebietseinheiten, Relief, Signaturen und geografische Namen.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 abrufbar. Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet "Geoportal Berlin / [Titel des Datensatzes]".
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Digitale Orthofotos (DOP) sind verzerrungsfreie und maßstabsgetreue fotografische Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden aus orientierten digitalen Luftbildern und einem Digitalen Höhenmodell abgeleitet. Als Höhenmodell wird bei TrueDOP ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) verwendet. Spezifikationen: DOP20 RGB - mit drei Spektralkanälen (Rot, Grün, Blau)
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2014 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Alzey-Worms, Stichtag 01.01.2014
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
INSPIRE-konformer Datensatz für Gebäude (Gebäude - 2D) gemäß INSPIRE-Datenspezifikation, abgeleitet aus dem ALKIS-Datenbestand. Die Daten sind ausschließlich über Dienste (WMS und WFS) verfügbar.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 (DTK 10) präsentiert die Inhalte des Basis-DLM und Gebäudedaten aus ALKIS entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalog 1:10 000 (SK10) der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen). Der Dienst setzt sich aus 28 Einzelebenen zusammen. Sichtbar im Maßstabsbereich größer 1:100 000
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2014 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Birkenfeld, Stichtag 01.01.2014
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.