Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden flächendeckend Flurstücke, Nutzungen und Gebäude dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus werden auch Eigentümerdaten, Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen, auf öffentlich-rechtliche Verfahren und amtliche Feststellungen und die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile gespeichert. Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden in digitaler Form mit dem Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)" geführt.
Beschreibung
Status und Aktualität
Erstellung |
01.01.2014 |
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Periodizität |
täglich |
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Erläuterung zum Pflegeintervall |
Das Liegenschaftskataster wird durch Übernahme der Ergebnisse der Katastervermessungen und Abmarkungen, der Daten gemäß § 7, der Festlegungen einer Vereinbarung nach § 16 Abs. 4 und der mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen Veränderungen der Daten gemäß § 10 Abs. 2 und 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz fortgeführt. Das Liegenschaftskataster wird von Amts wegen berichtigt, wenn aufgrund der Bestandskraft anderer Entscheidungen oder Verzeichnisse diese das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung bilden. Das Liegenschaftskataster wird auch von Amts wegen berichtigt nach einer Vermessung, Abmarkung und Dokumentation der Außengrenzen des Freistaates Sachsen. Hierbei ist der Verlauf der Außengrenzen des Freistaates Sachsen zugrunde zu legen. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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11.873°/50.173° | 15.044°/51.686° |
Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Übermittlung von Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Leistungen nach den Tarifstellen 15.1 und 15.2 der Sächsischen Vermessungskostenverordnung: 25 bis 500 EUR. Die Tarifstelle gilt auch für eine im Zuge der Bereitstellung von Replikationen mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens erforderliche Prüfung der Voraussetzungen für die Datenübermittlung. |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Bei der Bereitstellung von Informationen des amtlichen Vermessungswesens erteilt die Vermessungsbehörde eine Erlaubnis zur Nutzung, die eine uneingeschränkte Weiterverwendung der Informationen durch jedermann ermöglicht. Die Erlaubnis soll die Verpflichtung enthalten, bei Veröffentlichung oder Weitergabe der Informationen einen Quellenhinweis aufzunehmen. Die Daten des Liegenschaftskatasters unterscheiden sich nach Herkunft, Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit und sind deshalb für die Berechnung von Maßen, insbesondere von Grenzmaßen oder Grenzabständen nicht geeignet Im Ergebnis der Vermessung, Abmarkung und Dokumentation der Außengrenzen des Freistaates Sachsen können sich Abweichungen zwischen dem Verlauf der Außengrenzen des Freistaates Sachsen und den im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzen ergeben. Das Liegenschaftskataster wird in diesen Fällen von Amts wegen berichtigt. Hierbei ist der Verlauf der Außengrenzen des Freistaates Sachsen zugrunde zu legen. Flurstücke und Teile von Flurstücken, die nach der Liegenschaftskarte außerhalb des Freistaates Sachsen liegen, werden gelöscht und Flächen, die bislang nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt sind, als Flurstücke neu gebildet. Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile werden nach Eintritt der Bestandskraft in digitaler Form in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Übernahme erfolgt gemeindeweise. Bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster werden der Datenübermittlung die vorhandenen analogen Unterlagen zugrunde gelegt. Diese Unterlagen liegen entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich bei den unteren Vermessungsbehörden. Der GeoSN stellt auf seiner Homepage unter www.landesvermessung.sachsen.de eine Tabelle "Erfassungsstand Bodenschätzung" bereit. Für Gemeinden (Ausnahme für die Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig: Gemarkungen), die in der Tabelle mit "ja" gekennzeichnet sind, gilt: Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile sind vollständig übernommen. Für Gemeinden (Ausnahme für die Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig: Gemarkungen), die in der Tabelle mit "nein" gekennzeichnet sind, gilt: Es gibt keine Bodenschätzungsdaten oder es wurden Bodenschätzungsdaten noch nicht vollständig übernommen oder die Bodenschätzungsdaten geben einen nicht mehr aktuellen Rechtszustand wider, weil Daten einer Nachschätzung, die nun den amtlichen Nachweis darstellen, noch nicht übernommen wurden. |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zur Geodatenressource
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Zusammenfassung der Herkunftsangaben |
ALKIS ist eine der drei Komponenten des AAA-Modells. In der Komponente ALKIS wurden die Daten der bisherigen Verfahren der Liegenschaftskarte (ALK Grundriss- und Punktdatei) und des Liegenschaftsbuches (ALB und ALKIS/1) zu einem gemeinsamen Datenbestand zusammengeführt. Im Ergebnis der Vermessung, Abmarkung und Dokumentation der Außengrenzen des Freistaates Sachsen werden Abweichungen zwischen dem Verlauf der Außengrenzen des Freistaates Sachsen und den im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzen im Liegenschaftskataster berichtigt. Hierbei wird der Verlauf der Außengrenzen des Freistaates Sachsen zugrunde gelegt. |
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