Der Datenbestand des 3D-Gebäudemodells mit dem „Level of Detail 2“ (LoD2-DE) beinhaltet Gebäude und Bauwerke mit standardisierten Dachformen entsprechend der tatsächlichen Firstverläufe.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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5.867°/47.27° | 15.042°/55.059° |
Erläuterung zum Raumbezug |
Bundesgebiet |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (5)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Für die Bereitstellung der aktuell angebotenen Geobasisdaten und Geobasisdiensten und für die Einräumung der Nutzungsrechte an diesen wird ein länderübergreifend einheitliches Lizenz- und Gebührenmodell benötigt. Hierfür hat das Amtliche deutsche Vermessungswesen die Richtlinie über die Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Gebührenrichtlinie) verabschiedet. Sie wird von den zentralen Vertriebsstellen angewendet und in den einzelnen Ländern umgesetzt. |
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Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zur Geodatenressource
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Zusammenfassung der Herkunftsangaben |
- Die Gebäudegrundrisse werden in der Regel der amtlichen digitalen Liegenschaftskarte entnommen. Für die Bauwerke können ergänzend Daten aus ATKIS herangezogen werden. Die Lagegenauigkeit entspricht dabei der des zu Grunde liegenden Hausumrings. Der Datenbestand umfasst derzeit rund 57 Mio. Gebäude. - - |
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Datenqualität
Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 | Es besteht keine Konformität zur Spezifikation „ VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten“ vom 08.12.2010 |