Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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11.67°/50.0° | 15.05°/51.8° |
Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Die Nutzung des Datensatzes ist erlaubnis- und gebührenfrei.(https://www.boris.sachsen.de/nutzungshinweise-4044.html https://www.landesvermessung.sachsen.de/benutzungshinweise-5557.html) Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus Bodenrichtwertangaben noch aus Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden. Bodenrichtwerte stellen keine Verkehrswerte dar. Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertzonen wurden nachrichtlich von den zuständigen Gutachterausschüssen übernommen. |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zur Geodatenressource
Digitale Repräsentation |
Text, Tabelle |
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Zusammenfassung der Herkunftsangaben |
Lieferung der Daten erfolgt entsprechen der Schnittstellenbeschreibung der AdV von den jeweiligen Gutachterausschüssen. Diese Daten werden in ein Oracle-DB importiert und für den WMS bereitgestellt. |
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