Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall ( Höhenbolzen ) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt. Z. Zt. werden die HFP noch ausschließlich durch geometrisches Nivellement, in Form eines geschlossenen Nivellementweges (Schleife), der auch aus mehreren netzbildenden Linien bestehen kann, bestimmt. Deshalb spricht man auch von Nivellementpunkten (NivP). Der Nachweis der HFP umfasst: - Punktdaten in Form von Höhen-, Schwerewerte und Lagekoordinaten - Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen) - Punktübersichten auf der Grundlage der Topographischen Karte 1:25000 (TK 25) mit Punktsignaturen und -nummern