Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geographische Bezeichnungen die aus ALKIS abgeleiteten Daten im INSPIRE-Datenmodell bereit. Derzeit steht der Downloaddienst nur als Beta-Version zur Verfügung.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2022 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Südliche Weinstraße und in Landau in der Pfalz, Stichtag 01.01.2022
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die rund 58 Mio. amtlichen Hausumringe Deutschland (HU-DE) beschreiben georeferenzierte Umringpolygone von Gebäudegrundrissen. Sie verfügen über eine hohe Genauigkeit durch eine individuelle Vermessung vor Ort durch die Katasterbehörden der Länder.
Nutzungsbedingungen: Für die Bereitstellung der aktuell angebotenen Geobasisdaten und Geobasisdiensten und für die Einräumung der Nutzungsrechte an diesen wird ein länderübergreifend einheitliches Lizenz- und Gebührenmodell benötigt. Hierfür hat das Amtliche deutsche Vermessungswesen die Richtlinie über die Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Gebührenrichtlinie) verabschiedet. Sie wird von den zentralen Vertriebsstellen angewendet und in den einzelnen Ländern umgesetzt.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2018 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Stichtag 01.01.2018
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
Der WFS auf die Hauskoordinaten übermittelt die Komplettdatensätze der rund 3,6 Mio. georeferenzierten Gebäudeadressen in Bayern. Das durch den Dienst übermittelte Datenmodell orientiert sich an der deutschlandweiten Datenformatbeschreibung Hauskoordinaten, Version 3.0 (https://www.ldbv.bayern.de/file/pdf/15769/Datenformatbeschreibung-Hauskoordinaten.pdf) und beinhaltet die dort beschriebenen Attribute.
Dieser Darstellungsdienst (OGC-WMS) der Brandenburger Landesvermessung stellt die digitalen Verwaltungsgrenzen der Länder Berlin und Brandenburg bereit. Der Dienst enthält die Grenzen und Namen der Brandenburger Gemeindeverbände, Gemeinden, Kreise, Planungsgemeinschaften und Ortsteile sowie der Berliner Bezirke. Weiterhin enthält der Dienst die Landes- und Staatsgrenzen von Berlin und Brandenburg sowie die Siedlungsgebiete der Wenden und Sorben. Die Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt vierteljährlich. Hinweis: Ämter wurden in Gemeindeverbände umbenannt. Durch diese Umbenennung werden bis Ende diesen Jahres 2023 Layer, die Ämter beinhalten parallel bereitgestellt. Dies betrifft folgende Layer: „Ämter“ -> „Gemeindeverbände“; „Namen der Ämter“ -> „Namen der Gemeindeverbände“; „Namen der Kreise, Ämter und Gemeinden“ -> „Namen der Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden“